Singvogel


NICHT MEHR IM NEST – ABER NICHT VERLASSEN
NABU: Jungvögel bitte nicht mitnehmen


Karlsruhe – Der NABU Karlsruhe bittet Spaziergängerinnen und Spaziergänger, vermeintlich hilflose Jungvögel nicht mitzunehmen. „Für die kleinen Vögel ist es in der Regel am besten, wenn man sie an Ort und Stelle in der freien Natur lässt“, erklärt Artur Bossert vom NABU Karlsruhe. „Denn meist hat man es nicht mit verlassenen, verletzten oder geschwächten Tieren zu tun, sondern mit gesunden Vogelkindern, die auch außerhalb des Nests von den Altvögeln versorgt werden.“ Nimmt man sie mit, trennt man sie von ihren Eltern. „Die Aufzucht von Menschenhand ist nur selten langfristig erfolgreich. Schließlich gilt es den Vogelnachwuchs nicht nur zu füttern, sondern auch zu prägen und zu ‚erziehen‘ – und das kann kein Mensch so wie die Vogeleltern.“

In akuten Gefahrensituationen könne man Jungvögel einige Meter weit umsetzen, etwa von der Straße in den Grünstreifen daneben.
„Viele Vogelarten verlassen ihr Nest bereits bevor sie fliegen können“, erklärt Bossert. Dazu zählen neben typischen Nestflüchtern wie Enten oder Kiebitzen auch einige Singvogelarten, Greifvögel und Eulen wie der Waldkauz, Vogel des Jahres 2017. Im Siedlungsbereich findet man häufig bräunlich gefleckte Jungamseln, die etwa eine Woche vor dem Flüggewerden der Enge des Nestes entfliehen. Sie geben sogenannte „Standortlaute“ von sich, damit die Elternvögel wissen, wo ein hungriger Schnabel auf Fütterung wartet. „Dieses Piepsen interpretieren wir Menschen oft fälschlicherweise als Hilferuf an uns“, erläutert der NABU-Vogelkenner.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel übrigens nur vorübergehend und nur dann aufgenommen werden, wenn sie verletzt oder krank und somit tatsächlich hilflos sind. Erst wenn ein solcher Notfall vorliegt, sollte eine Vogelpflegestation verständigt werden.

„Es stimmt schon, dass ein Teil der Jungen außerhalb des Nestes natürlichen Feinden zum Opfer fällt“, sagt Bossert. Diese Verluste sind jedoch evolutionär ‚eingeplant‘: Die Tiere sorgen für viel Nachwuchs, von dem genügend überlebt, um den Bestand zu erhalten. „Problematisch wird es dann, wenn zusätzlich zu den natürlichen Verlusten von uns Menschen verursachte Bestandsrückgänge hinzukommen.“ Umso wichtiger sei es, die Lebensräume zu schützen. „Dazu können wir alle beitragen. Zum Beispiel indem wir Gärten naturnah gestalten, heimische Sträucher pflanzen und beim Einkaufen die regionale ökologische – und auch vogelfreundliche – Landwirtschaft unterstützen.“

 

(Pressemitteilung des Naturschutzbund Deutschland (NABU) 
Gruppe Karlsruhe e.V.)

 

Falls Sie ein Küken oder einen Jungvogel finden und der Vogel unverletzt ist, kann man ihn vorsichtig zurück ins Nest setzen, wenn man weiß, wo sich dieses befindet. Das sollte aber nicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen, denn solange Menschen in der Nähe des Nests sind, werden auch die anderen Vögel im Nest nicht gefüttert!

Handelt es sich um einen sogenannten Ästling, also einen Jungvogel, der schon voll befiedert ist, dann setzen Sie ihn an einen geschützten Ort, zum Beispiel in einen dichten Busch, weit genug vom Boden entfernt, dass eine Katze ihn nicht erreichen kann. Beobachten Sie mit einiger Entfernung, ob die Eltern zum Füttern kommen.

Insbesondere junge Krähen werden immer wieder eingesammelt, obwohl keine Notwendigkeit besteht. Die jungen Vögel sind oft noch unbeholfen und wenig scheu. Sollte sich der Jungvogel auf der Straße bzw. in Gefahr befinden, setzen Sie ihn in der Nähe des Fundorts geschützt auf einen Ast oder in einen Busch. Beobachten Sie mit viel Abstand, damit die Altvögel sich nicht gestört fühlen. In aller Regel tauchen diese innerhalb einer Stunde auf und versorgen ihr Junges. Nur, wenn der Vogel verletzt ist oder über zwei Stunden kein Altvogel auftaucht, sind solche Krähen oder Dohlen ein Fall für die WiTAS.

Falls Sie einen Vogel mit einer offenkundigen Verletzung finden, sammeln Sie ihn behutsam ein und setzen ihn in einen kleinen, dunklen Karton. Legen Sie diesen mit etwas Küchentuch und/oder Klopapier aus. Geben Sie vor allem Jungvögel möglichst zeitnah bei uns ab, da die Kleinen in regelmäßigen Abständen gefüttert werden müssen.

 

Wir haben in verschiedenen Informationsblättern, die Sie auf unserer Seite Umgang mit Wildtieren finden, zusammengefasst, was zu tun ist, wenn ein Vogel gegen eine Scheibe geflogen ist, und was Sie zur Erstversorgung bzw. Übernachtung eines Fundvogels wissen müssen.

 

Machen Sie stets möglichst exakte Angaben zum Fundort! Oft, insbesondere bei Ästlingen, sind diese gar nicht hilfsbedürftig und so fit, dass man sie zurückbringen kann, wenn man weiß, wo genau die Eltern nach ihren Jungen suchen.

 

WiTAS-Vogel-Hotline: siehe unter => Fundtier-Hotline


Wasser- & Greifvögel

Auch Wasser- und Greifvögel fallen ins Aufgabengebiet der WiTAS, wobei diese, insbesondere Greifvögel, von uns an fachkundige Experten weitervermittelt werden.


Stadttauben

Die WiTAS ist nicht für Stadttauben zuständig, diese sind ein Fall für die Taubenhilfe. Bei Stadttauben handelt es sich nicht um Wildvögel, sondern um verwilderte Haustauben.